FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welches sind die Voraussetzungen für die Vergabe einer genossenschaftlichen Mietwohnung in der TWA?

Die Wohnungen der TWA eG wurden mit öffentliclhen Mitteln gefördert. Sie unterliegen der Sozialbindung. Das heißt, es gelten Höchstgrenzen für Einkommen und Wohnungsgröße p.P (1 Pers. = 50 qm; 2 Pers. = 60 qm; etc.); außerdem ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) der Gemeinde Heikendorf (für Einkommensübersteiger+ 30%) erforderlich.

Zusätzlich müssen genossenschaftliche Mieter bei Einzug eine Einlage in Höhe von 15% des Wohnungswertes einbringen. Die Einlage wird innerhalb von drei Jahren nach Auszug zum Zeitwert zurückerstattet.

Davon abgesehen, versuchen sich die GenossInnen vorab ein detailliertes Bild von den BewerberInnen zu machen und entscheiden, inwieweit er oder sie in unsere Gemeinschaft passt. Es gibt keine Warteliste.

Kann ich in das Wohnprojekt investieren, ohne dort auch zu leben?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in unser Wohnprojekt zu investieren.

Zum Einen können Sie eine der Eigentumswohnungen im Projekt kaufen, sobald sie zum Verkauf steht und sie vermieten. Die meisten Eigentümer wohnen allerdings selbst im Projekt. Investierende GenossInnen haben lt. Satzung  ein eingeschränktes Stimmrecht in der Generalversammlung der eG. Sowohl Käufer als auch Mieter sollten zu unserer Gemeinschaft passen, daher hat die Gemeinschaft ein Mitspracherecht bei der Auswahl.

Eine zweite Möglichkeit in unser Wohnprojekt zu investieren, ist, eine Patenschaft für Sozial Schwache (z.B. alleinerziehende Mütter)  im Projekt  zu übernehmen, z.B. um ihnen die nicht unerheblichen Ausgaben für die genossenschaftliche Einlage ihrer Wohnung (ab 15 TSD €) vorzustrecken oder zu schenken, und damit die soziale Komponente des Projektes nachhaltig zu stärken.