Struktur

Besonderheiten: Kombination Eigentums- und Mietwohnungen
Fertigstellung: 2011
Zielsetzungen: Jung und Alt, sozial, ökologisch
Zielgruppe: Mehrgenerationenwohnen
Wohnungen: 16 Mietwohnungen, 14 Eigentumswohnungen
Wohnfläche: 2.233 qm
Gebäudeart: Neubau, nach ökologischen Kriterien (energiesparend)
Gebäudetyp: Mehrfamilienhäuser
Rechtsform: WEG, Genossenschaft eG
Bewohner: 65
Altersstruktur: 0-18 Jahre: 17, 19-40 Jahre: 5, 41-60 Jahre: 19, älter als 60 Jahre: 24
Soziale Aktivitäten: Planungssitzungen, Chor, Gemeinschaftsarbeiten, geselliges Beisammensein
Gemeinschaftsräume: Gemeinschaftshaus 89 qm
Ökologie: KfW Effizienzhaus 55, Photovoltaik, Pelletheizung, Gründächer, Fledermausquartiere
Baukosten: 4.6 Mio. €
Förderung: Soziale Wohnraumförderung + Projektentwicklung (Land), Stiftungen, KfW (Bund).

(Quelle: ARGE (2012): Genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte in Schleswig-Holstein. Kiel: 2012, S. 65)
 

Finanzierung & öffentliche Förderung

Eine Mischform aus ca. 2/3 genossenschaftlichen Mietwohnungen und 1/3 Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) hat sich aus den Bedürfnissen der Beteiligten entwickelt.

Die Finanzierung des Mietwohnraums läuft über zinsgünstige Kredite aus Bundes- wie Landesmitteln. Diese Kredite sind an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. soziale und ökologische Qualitätskriterien, Wohnungsgrößen, Ökobaumaßnahmen, Sozialförderung). Daher ist für die Vergabe der genossenschaftlichen Mietwohnungen ein Wohnberechtigungsschein (WBS, inklusive Einkommensübersteiger +30%) erforderlich.

Darüber hinaus ist es notwendig, 15 % der Gesamtkosten (ca. 2.100 pro qm) einer Wohnung als genossenschaftliche Einlage einzubringen, um eine genossenschaftliche Mietwohnung mieten zu können. Diese Einlage wird bei Auszug mit einer Frist von maximal 3 Jahren zurückgezahlt.

Den rechtlichen Rahmen bietet uns eine eigene Genossenschaft, die Torfwiesen-Au eG, die eng verpflochten ist mit einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG). Die Wohnungseigentümer sind gleichzeitig Mitglied in der Genossenschaft. Die genossenschaftliclhen Mieter haben ein Mitspracherecht in der WEG. Die Genossenschaft finanzierte gut die Hälfte der Gesamtinvestitionen, die einzelnen Wohnungs-Eigentümer tragen über ihre Individual-Finanzierungen den Rest der Gesamtkosten. Die Finanzierung des Gemeinschaftshaus tragen alle Genossen gleichermaßen.